Waldbrandstufe

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Empfehlungen für das Verhalten im Wald:

🔥 Informieren Sie sich bitte vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Situation.

🔥 Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist unabhängig von der Waldbrandgefahr grundsätzlich verboten.

🔥 Parken ist im Wald nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Es ist darauf zu achten, dass Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abgestellt werden.

🔥 Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg das ganze Jahr über verboten im Wald und in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt ein Feuer anzuzünden oder zu rauchen.

🔥 Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann durch die untere Forstbehörde der Wald für das Betreten gesperrt werden, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist.

🔥 Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg